Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen




Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht unbedingt. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen weiterlesen... Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung der Immobilie



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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